Mandantenfähigkeit

Der Integration Service ist mandantenfähig mit einer maximalen Anzahl von 63 Mandanten pro Installation. Standardmäßig wird jedes Datenelement (Konfigurationsdaten und Dokumentdaten) in der Datenbank mit einer Mandantenzugehörigkeit markiert. Die Mandantentrennung ist eine logische Trennung, die auf eine physische Trennung erweitert werden kann, über entsprechende Konfigurationen auf Ebene von Datenbank und Storage.

Eine neue Installation basiert immer auf einem Standardmandanten. Ein neuer Mandant muss anfänglich über einen Webservice deklariert werden. Für jeden Mandanten müssen Anwender, Rollen, Dokumenttypen und die Konfigurationen aller notwenigen Parameter separat abgehandelt werden über den AdminClient oder in automatisierter Weise über den ImaAdminService.

Konfigurationsdaten und Metadaten der unterschiedlichen Mandanten werden alle innerhalb einer Datenbankinstanz verwaltet und sind zumindest logisch getrennt. Jede Webserviceanfrage enthält einen Header mit obligatorischer Angabe eines Mandanten. Diese Information wird in zugrundeliegenden Datenbankabfragen und Befehlen ausgewertet und stellt sicher, dass nur eigens zugewiesene Elemente des Mandanten in der jeweiligen Operation für Lese- und Schreibvorgänge im Zugriff sind.

Die Mandantenzugehörigkeit kann als Partitionskriterium in der Datenbank genutzt werden. Die Daten entsprechender Mandanten können folglich in unterschiedliche Partitionen geschrieben werden und über Konfigurationsmöglichkeiten der Datenbank weiter untereinander isoliert werden.

Eine Trennung von Binärdaten (d.h. von Dokumentinhalten als Dateien auf Content-Ebene) kann auf Ebene des Storages über die Archivkonfiguration eines Mandanten erreicht werden, die darüber entscheidet, in welche, unterschiedlichen, physischen Bereiche des Storages für jeden speziellen Mandanten geschrieben wird (vgl. Kapitel Archivmodell).